Die Bundesregierung will schärfer gegen Steuerhinterziehung vorgehen
und dabei das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu regeln.
Die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer
Hinterziehungsstrategie missbraucht werden. Strafbefreiung soll nur noch
derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren
Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart.
Sinn und Zweck der Selbstanzeigen ist, den an einer Steuerhinterziehung
Beteiligten einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung vormals
unzutreffender oder unvollständiger Angaben zu geben, um im Interesse
des Fiskus eine diesem bislang verborgene und ohne die Berichtigung auch künftig
unentdeckt bleibende Steuerquelle zum Sprudeln zu bringen. Damit wird
einem Steuerhinterzieher, der seinen steuerlichen Pflichten künftig
wieder in vollem Umfang nachkommen will, eine auch verfassungsrechtlich
anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten.
Die Regierung fordert, dass die Selbstanzeige "allumfassend"
sein muss und sich nicht nur auf "bestimmte Länder oder
bestimmte Steuergestaltungen beziehen" darf. Der Zeitpunkt, ab
wann eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, muss überprüft
werden. Außerdem darf dem Steuerhinterzieher einem bloß säumigen
Steuerpflichtigen gegenüber kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen.
Hier sind nach Pressemeldungen höhere Verzugszinsen für
Steuerhinterzieher geplant












