Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 16.3.2010
klargestellt, dass die aufgrund einer Betriebsprüfung nachgeforderten
Sozialversicherungsbeiträge sofort zur Zahlung fällig sind. Das
gilt selbst dann, wenn dagegen Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben
wurde.












