Degressive Abschreibung läuft Ende 2010 aus

Die Bundesregierung hat im Konjunkturpaket I, befristet für zwei

Jahre, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 % ab dem 1.1.2009

wieder eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in

Anspruch genommen werden, die ab dem 1.1.2009 angeschafft oder hergestellt

werden und ist auf zwei Jahre befristet. Diese Regelung läuft demnach

zum Jahresende 2010 aus. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem

31.12.2010 angeschafft werden, kann nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch

die lineare Abschreibung beansprucht werden.



Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung bei Investitionen noch

im Kalenderjahr 2010 sollte bei der Investitionsplanung berücksichtigt

werden.



Der Vorteil: Die höheren Abschreibungsbeträge in den

ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als bei

der linearen Abschreibung. Investitionen lohnen sich also i. d. R.

besonders, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das

Betriebsergebnis mit weniger Steuern belastet wird. In der Praxis gilt es

jedoch von Fall zu Fall zu prüfen, wann und ob die Auswirkung der

degressiven Abschreibung von Vorteil ist.

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