Die Bundesregierung hat im Konjunkturpaket I, befristet für zwei
Jahre, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 % ab dem 1.1.2009
wieder eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in
Anspruch genommen werden, die ab dem 1.1.2009 angeschafft oder hergestellt
werden und ist auf zwei Jahre befristet. Diese Regelung läuft demnach
zum Jahresende 2010 aus. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem
31.12.2010 angeschafft werden, kann nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch
die lineare Abschreibung beansprucht werden.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung bei Investitionen noch
im Kalenderjahr 2010 sollte bei der Investitionsplanung berücksichtigt
werden.
Der Vorteil: Die höheren Abschreibungsbeträge in den
ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als bei
der linearen Abschreibung. Investitionen lohnen sich also i. d. R.
besonders, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das
Betriebsergebnis mit weniger Steuern belastet wird. In der Praxis gilt es
jedoch von Fall zu Fall zu prüfen, wann und ob die Auswirkung der
degressiven Abschreibung von Vorteil ist.












