Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Anwaltskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und

Verpachtung unter weiteren Voraussetzungen als abziehbare Werbungskosten

behandelt werden.



Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung

der Einnahmen. Dies gilt auch für Schuldzinsen, soweit sie mit einer

Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Prozesskosten teilen

als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen

Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Nach diesen Grundsätzen

kann es sich bei Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit der

Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" stehen, um abziehbare

Werbungskosten handeln.

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