Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten seit dem 1.1.2012
mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld,
im stationären Bereich und für Pflegevertretungen.
Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der
Pflegestufe I von 440 auf 450 , in der
Pflegestufe II von 1.040 auf 1.100 und in der
Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 .
In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für
Versicherte der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 und für Härtefälle
von 1.825 auf 1.918 .












