Abo- und Kostenfallen im Internet - Gesetz gegen "Internetabzocke"

Unseriöse Geschäftemacher verschleiern die Kosten ihrer
Onlineangebote. Internetleistungen werden als "gratis"
angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit
zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt,
folgt das böse Erwachen.
Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich
durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche
unter Druck gesetzt fühlen.

Das neue Gesetz gegen "Internetabzocke" soll hier Abhilfe
schaffen. Ein Vertrag kommt künftig nur zustande, wenn der
Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass
er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Button für die Bestellung
muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig
bestellen" beschriftet sein oder - wenn dies wie bei einem Gebot bei
eBay oder einer vergleichbaren Internetauktionsplattform nicht zum Geschäftsmodell
passt - mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Auch müssen
Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware
oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich
angezeigt werden.

Auf Initiative der Bundesregierung ist eine entsprechende Regelung auch in
die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen worden. Die
Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei
Jahren ein. Die neuen Vorschriften sind ab dem 13.6.2014 anzuwenden. Das
o. g. Gesetz wird die europäische Buttonlösung jedoch vorab
umsetzen.

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