- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Erstellung von steuerrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen
- Einnahme-Überschussrechnungen, §4 III EStG
- Stellung von Anträgen bei den Steuerbehörden
Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Steuerplanung und Optimierung:
- Beratung bei der Rechtsformwahl bzw. Rechtsformwechsel
- Nachfolgeregelungen
- Investitionsentscheidungen
- Vermietung und Verpachtung
- Schenkungen und Erbregelungen
Schließlich unterstützen wir Sie bei der Steuerrechtsdurchsetzung, wobei Sie auch von unseren Kooperationspartnern profitieren:
- Steuerbescheidprüfung
- Hilfestellung bei Betriebsprüfungen
- strafbefreiende Selbstanzeige
- Verhandlungen mit Finanzbehörden
- Rechtsbehelfsverfahren
- Vertretung vor Finanzgerichten
- Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten
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